Die Seniorenwohnanlage besteht aus in sich abgeschlossenen Wohnungen, die sozial bedürftigen älteren Menschen zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheines. Im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit müssen Hilfen, z.B. von ambulanten Pflegediensten und Nachbarschaftshilfen, selbst organisiert werden. Falls die Bewohner es wünschen, kann im Bedarfsfall das Mittagessen vom benachbarten Pflegeheim gegen Bezahlung bezogen werden.
Hinweis: Unsere Adressdatenbank wird zur Zeit überarbeitet. Aus diesem Grund werden die Adressdaten, speziell Träger und Ansprechpartner, nicht richtig dargestellt. Auch der Abgleich mit Geoportal und Ehrenamtskarte ist nicht aktuell.