Sozialcard

Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld oder geringfügig darüber liegendem Einkommen haben die Möglichkeit eine Sozialcard zu erhalten. Mit dieser Sozialcard kann man bei zahlreichen Einrichtungen Vergünstigungen und Sonderkonditionen in Anspruch nehmen, wie z.B. bei Kleidermärkten, den Tafeln oder in Hallenbädern.

Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten die Sozialcard zusammen mit ihrem Bewilligungsbescheid von der Sozialhilfeverwaltung. Die Sozialcard ist so lange gültig wie der Bescheid.

 

Außerdem können sich BürgerInnen, deren Einkommen nach Abzug der Miete das 1,25-fache des Sozialhilferegelsatzes nicht übersteigt, die Sozialcard ausstellen lassen.

 

Alle wichtigen Informationen und wo sie die SozialCard beantragen können, finden Sie auf der Homepage des Landratsamts im FLYER zur SOZIALCARD. (ganz nach unten zu "Downloads scrollen)  

drucken nach oben

Termine, Info:

Gruppe von Menschen diskutiert

Fortbildungen/Vorträge

In unserem Kalender finden Sie u.a. Vorträge zu EDV- Unterstützung, Vorsorge und Demenz und die Termine der Stammtische für pflegende Angehörige. Diese und weitere Themen finden Sie auch direkt über Bildungsanbieter im Menüpunkt "Freizeit - Bildung, Kultur, Hobby". Anmeldungen sind in der Regel notwendig. …mehr
Notfallmappe Titelbild
  • PDF (931.27 KB)
  • Stand: 24.01.2022 09:40

weiterführendes PDF: Notfallmappe Notfallmappe

Hier finden Sie die Notfallmappe als Druckvorlage. Sie sollte ausgefüllt werden, damit Angehörige im Notfall wissen, wo sie wichtige Dokumente finden, welche Medikamente gegeben werden müssen und welche Vorsorgeentscheidungen getroffen wurden. Da Patientenverfügungen und Vollmachten laufend weiter entwickelt werden, sind diese nicht Bestandteil der Notfallmappe. Sie enthält einen Hinweis wo die jeweils aktuelle Version erworben werden kann bzw. zum Download bereit steht.

herunterladen >