Arbeitsassistenz

Sollten Sie am Arbeitsplatz bei Ihrer Arbeit Unterstützung brauchen, könnte eine Arbeitsassistenz die Lösung sein.

Eine Arbeitsassistenz kann Ihnen Hilfestellung bei der Arbeitsausführung geben. Sie kann dann eingesetzt werden, wenn die passende Gestaltung des Arbeitsplatzes oder die personelle Unterstützung durch bspw. KollegInnen nicht ausreichen.

 

Mögliche Beispiele können Vorlesekräfte für Blinde, Gebärdensprachdolmetscher und Unterstützungskräfte für Menschen mit einer schweren Körperbehinderung sein. Der Arbeitgeber muss mit der Form der Arbeitsassistenz einverstanden sein.

 

Eine Arbeitsassistenz kann durch die Person mit Schwerbehinderung selbst angestellt werden (Arbeitgebermodell) oder sie beauftragt einen Anbieter von Assistenzdienstleistungen (Dienstleistungsmodell) damit.

 

In Bayern werden die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) übernommen. Diese Leistung muss beantragt beim ZBFS beantragt werden. Die Antragsformulare, allgemeine Informationen, Voraussetzungen und Kontaktpersonen finden Sie hier auf der "Arbeitsassistenz-Seite" des ZBFs.

 

Quellen:
BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Haupt-fürsorgestellen (2019): Arbeitsassistenz. In: ABC Fachlexikon. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. URL: https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Arbeitsassistenz/77c545i1p/index.html (zuletzt geprüft am 28.08.2019)
Zentrum Bayern Familie und Soziales (o.J.): Arbeitsassistenz. URL: https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/beschaeftigte/finanzielle-unterstuetzung/arbeitsassistenz/index.php (zuletzt geprüft am 26.03.2020)

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