Barrierefreiheit

Das Gesetz definiert Barrierefreiheit wie folgt:

„Barrierefrei sind
  • bauliche und sonstige Anlagen,
  • Verkehrsmittel,
  • technische Gebrauchsgegenstände,
  • Systeme der Informationsverarbeitung,
  • akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen
  • sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
 wenn sie für Menschen mit Behinderungen
  1. in der allgemein üblichen Weise,
  2. ohne besondere Erschwernis
  3. und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ § 4 BGG

 

Wenn über Barrierefreiheit geredet wird, denken die Menschen in der Regel an eine Rollstuhlrampe oder Ähnliches. Wie gerade an dem § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes gelesen, geht Barrierefreiheit aber darüber weit hinaus.

Neben der baulichen Barrierefreiheit spielt die digitale Barrierefreiheit eine wichtige Rolle.

Digitale Barrierefreiheit

Barrierefreie Webseiten erleichtern nicht nur für Menschen mit Behinderung die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit, sondern auch für alle anderen Menschen. Für barrierefreie Webinhalte wurden internationale Richtlinien entwickelt. Diese heißen „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0“ (vgl. Hellbusch o.J., o.S.).

Die WCAG gliedern sich in vier Ebenen:

  1. Prinzipien: Die vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind die globale Basis der WCAGs.
  2. Richtlinien: Die allgemeinen zwölf Richtlinien geben die wesentlichen Ziele für eine barrierefreie/-arme Webseite vor.
  3. Erfolgskriterien: Für die zwölf Richtlinien bestehen fassbare Erfolgskriterien, die konkrete Handlungsanweisungen für die Umsetzung bieten.
  4. Ausreichende und empfohlene Techniken: Die Sammlung von ausreichenden und empfohlenen Techniken sind im Gegensatz zu den anderen drei Ebenen nicht normativ, sondern informativ. Anhand der gelisteten, beschriebenen und immer wieder aktualisierten Techniken können die Erfolgskriterien konkret umgesetzt werden (vgl. Hellbusch o.J., o.S. & W3C 2008, o.S.).

Über die "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0" können Sie sich hier im Detail informieren.

 

Beispiele für Bestandteile oder Funktionen digitaler Barrierefreiheit sind in Word-Dokumenten feste Überschriften zu formatieren und Alternativtexte bei Bildern zu hinterlegen. Dies ermöglicht assistierenden Techniken die Dokumente besser zu erfassen. Eine Einstellfunktion für Hell-Dunkel-Kontraste, Schriftgrößenveränderung und Vorlesefunktionen machen eine Webseite barriereärmer.

 

Quellen: Hellbusch, Jan (o.J.): „Die vier Prinzipien der Web CContent Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0“. URL: www.barrierefreies-webdesign.de/wcag2/ (zuletzt geprüft 09.08.2019).
W3C – World Wide Web Consortium (2008): Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0. URL: https://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ (zuletzt geprüft 09.08.2019).

 

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