Schulbegleitung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Im Rahmen der Eingliederungshilfe können Kinder oder Jugendliche mit Behinderung durch eine Schulbegleitung während der Schulzeit (gegebenenfalls auch inklusive des Schulwegs) unterstützt werden. Personen, die in der Schulbegleitung tätig sind, werden auch Integrationshelfer oder Integrationshelferinnen genannt.

Die Schulbegleitung darf keine Aufgaben der Lehrkräfte übernehmen. Die Schulbegleitung hat sieben Aufgabenbereiche in der sie tätig wird.

 

 

Aufgabenbereiche der Schulbegleitung:

- Unterrichtsvorbereitung für den Schüler (z.B. angeleitetes Einrichten des Arbeitsplatzes, u.a.)

- Unterricht (z.B. Ermöglichen und Begleiten von Auszeiten während des Unterrichts, u.a.)

- Pausen (z.B. Kontakte unterstützen und begleiten, u.a.)

- Schulische Veranstaltungen (z.B. Begleitung und Betreuung während Praktika oder Schulfesten, u.a.)

- Zusammenarbeit mit den Eltern (z.B. Information der Eltern über den Schulalltag und organisatorische Fragen, u.a.)

- Kooperation mit der Schule (z.B. Unterstützung des Lehrer-Schüler-Kontakts, u.a.)

- Kooperation mit Trägern (z.B. Information des Trägers über die Entwicklung, besondere Vorkommnisse und Krisen, u.a.)

(vgl. LRA Bad Tölz-Wolfratshausen u.a. 2019, S.3ff.)

 

Der Begleitungsumfang und Zeitrahmen werden individuell für jedes Kind mit den Kostenträgern vereinbart. Ebenfalls wird entsprechend des jeweiligen Förderbedarfs die Qualifikation der Schulbegleitung festgelegt.

Der Kostenträger für Kinder mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung ist der Bezirk Oberbayern. Das örtliche Jugendamt trägt die Kosten für die Schulbegleitung eines Kindes mit seelischer Behinderung (vgl. Bezirk Oberbayern o.J., o.S.).

 

Die Schulbegleitung muss als Eingliederungshilfe beim Bezirk beantragt werden.

Ansprechpartner für den Bezirk Oberbayern finden Sie über die Ansprechpartnersuche oder der Servicestelle des Bezirks.

 

Für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen enthält die „Konzeption Schulbegleitung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen" zahlreiche Informationen zur Schulbegleitung und auf Seite 9 Ansprechpartner der Anstellungsträger (Inselhaus Kinder und Jugendhilfe, Diakonie Jugendhilfe Oberbayern und Brücke Oberland), der Schulen und des Jugendamtes für konzeptionelle Fragen. Die Konzeption befindet sich am Seitenende unter Dokumente.

Bei allgemeinen Fragen zur Schulbegleitung können Sie sich an die Zentrale des Jugendamtes oder die Inklusionsberatung des Schulamtes wenden.

 

 

Quellen: LRA Bad Tölz-Wolfratshausen, Brücke Oberland e.V., Diakonie und Inselhaus (2019): Konzeption Schulbegleitung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Bezirk Oberbayern (o.J.): Schulbegleitung. URL: https://www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Kinder-und-Jugendliche/Begleitung-und-Assistenz/Schulbegleitung (zuletzt geprüft am 05.03.2020).

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