Schwerbehindertenausweis

Der Ausweis ist ein Nachweis für die Schwerbehinderung und die damit verbundenen Rechte sowie die damit verbundenen freiwillig eingeräumten Nachteilsausgleiche. Die Feststellung einer Behinderung wird im § 152 SGB IX geregelt.

 

Im Schwerbehindertenausweis werden der Grad der Behinderung (GdB) und die Merkzeichen für Nachteilsausgleiche der jeweiligen Person festgehalten (vgl. ZBFS I o.J., o.S.).

Für mehr Informationen zu dem GdB und den Merkzeichen besuchen Sie den Artikel „Grad der Behinderung & Merkzeichen“.

 

Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Dieser muss in Bayern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) online oder in Papierform  beantragt werden. Die Adresse des für unseren Landkreis zuständigen ZBFS finden Sie am Seitenende (vgl. ZBFS II o.J., o.S.).

Der für die Feststellung einer Behinderung benötigte Antrag und Informationsmaterialien zum Ausfüllen des Antrages finden Sie hier.

 

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit ihren „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ regelt die Bewertung der Gesundheitsstörungen (vgl. ZBFS III o.J., o.S.).

 

Tipps zur Antragsstellung:

  1. Beantworten Sie die im Antrag gestellten Fragen genau und möglichst vollständig
  2. Legen Sie aktuelle und vollständige medizinische Befunde und Berichte bei.
  3. Wichtige Unterlagen können je nach Einzelfall z.B. ein Diabetes-Tagebuch, Sprach- und Ton-Audiogramme, Sehtests, Entlassungsberichte, Laborberichte, EKG-Befunde oder Pflegegutachten sein. In der Regel werden Röntgenbilder und CT-Aufnahmen nicht benötigt.
  4. Gemäß § 630g BGB sind niedergelassene Ärzte verpflichtet Ihnen Kopien der ärztliche Unterlagen herauszugeben. Hierbei können der beantragenden Person Kopierkosten entstehen (vgl. ZBFS II o.J., o.S. & ZBFS III o.J, o.S.).

 

Falls Sie Fragen zum Antrag haben, wenden Sie sich bitte an das ZBFS oder an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin. Diese unterstützen Sie auch bei dem Ausfüllen des Antrags.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“. Diese ist auch in Leichter Sprache erhältlich. Links zu den beiden Broschüren finden Sie unter weiterführende Links am Seitenende.

 

Quelle: ZBFS I (o.J.): Ausweis. URL: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/index.php (zuletzt geprüft am 28.08.2019)
ZBFS II (o.J.): Antrag. URL: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/antrag/index.php (zuletzt geprüft am 28.08.2019)
ZBFS III (o.J.): medizinische Beurteilung. URL: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/beurteilung/index.php  (zuletzt geprüft am 28.08.2019)

 

 

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